
Die Anmeldung von Osterfeuern ist dieses Jahr bis zum 09.04.2025 möglich.
Anmeldungen nach dem 09.04.2025 können auf Grund der dann notwendig werdenden Mitteilungspflichten (Polizei, Feuerwehr usw.) sowie der vorzunehmenden Kontrollen der Abbrennorte nicht mehr entgegengenommen werden.
Hinweis: Die Gemeinde Goldenstedt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern lediglich im Rahmen der Brauchtumspflege als öffentliche Veranstaltung (d. h. für jedermann zugänglich) erlaubt ist.
Die Anmeldung ist online möglich unter https://www.kommune365.de/gemeinde-goldenstedt/dienstleistung/brauchtumsfeuer-osterfeuer?busCommuneId=&kommune=gemeinde-goldenstedt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hüsing, Tel.: 04444 200944 oder E-Mail: huesing[at]goldenstedt.de.

